Garantiert markenübergreifend
Die Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) regelt die freie Werkstattwahl per Gesetz. Die Hersteller dürfen keine Garantieleistungen ablehnen, weil Sie den Service ausserhalb des Markennetzes durchführen lassen. Wir haben ausserdem uneingeschränkten Zugang zu technischen Daten und Geräten. Somit ist die markenübergreifende Kompetenz auch bei Neuwagen gesichert.