Werksgarantie

Freie Werkstatt oder
offizielle Vertragswerkstatt?

Zur gesetzlichen Lage in der Schweiz

In der Schweiz haben Sie als Verbraucher das Recht, selbst zu bestimmen, wo Sie kostenpflichtige Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten. Wenn Reparaturen oder Wartungen gemäss den Vorgaben und Standards der Hersteller durchgeführt werden und dabei entsprechende Originalteile und Equipments verwendet werden, bleibt die Werksgarantie für Ihr Fahrzeug gemäss europäischem Recht bestehen.

Das bedeutet, dass Sie als Kunde die Freiheit haben, den Serviceanbieter Ihrer Wahl zu nutzen, ohne dass dadurch die Werksgarantie Ihres Fahrzeugs erlischt. 
Wir von LT Win Garage halten uns strikt an die Herstellervorgaben und verwenden hochwertige Ersatzteile in Originalqualität. Unsere erfahrenen Mitarbeiter sind mit einer Vielzahl verschiedener Automarken vertraut und verfügen über eine breite Expertise. Das kommt Ihnen als Kunde und der Qualität unserer Arbeit zugute.

 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den folgenden Dokumenten:

Erlaeuterungen zur KFZ-Verordnung.pdf 
Anwendung des EU-Kartellrechts im Kraftfahrzeugsektor.pdf 
Falschinformationen durch Vertragswerkstatt der Fahrzeughersteller.pdf

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